Das Vereinsheim kann Vereinsmitgliedern auf Antrag auch für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Nutzung ist bei einem Vorstandsmitglied anzumelden und durch dieses zu genehmigen; das Vorstandmitglied ist verantwortlich für Übergabe, Abnahme und Kaution. Dabei gilt die folgende Nutzungsvereinbarung.
