Hinweise zum Arbeitsdienst

Hinweis zum Arbeitsdienst.

  1. Die Arbeitsdienstverpflichtungen werden für das laufende Jahr auf der Jahreshauptversammlung von den Mitgliedern beschlossen. Hier werden die Stundenanzahl und die Verrechnung für nicht geleisteten Arbeitsdienst für jedes aktive Mitglied ab einem Alter von 14 Jahren festgelegt.
  2. Als Arbeitsdienst gewertet werden neben den ausgewiesenen Arbeitsdiensten auch alle Tätigkeiten, die zu Gunsten des WCJ geleistet werden.  z.B. Rasen mähen, Kuchen backen oder Salate zubereiten für WCJ-Veranstaltungen usw.
  3. Der beschlossene Arbeitsdienst gilt vollständig für das laufende Jahr, unabhängig vom Beginn bzw. Ende der Mitgliedschaft.
  4. Arbeitsstunden können nur innerhalb einer Familie übertragen werden.
  5. Zuviel geleistete Arbeitsstunden können nicht ins Folgejahr übertragen werden.
  6. Für 2024 wurden 5 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr und pro nicht geleistete Arbeitsstunden 12,50 € pro aktives Mitglied als Beitrag erhoben, gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 13.01.2024.
  7. Abgeleistete Arbeitsstunden sind in die im Vereinsheim aushängende Liste einzutragen.

Sollten hierzu noch Fragen offen sein, wendet euch gerne an den Vorstand

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